Google: Keine Rich Results für schädliche oder regulierte Produkte

Wer Vaping-Produkte im Sortiment führt, wird dafür in Zukunft keine Rich Results in den SERP mehr ausgespielt bekommen. (Foto: LezinAV/Shutterstock)
Google hat die Dokumentation für strukturierte Daten für Produkte aktualisiert. Dabei wurde ein Abschnitt namens „Content-Guidelines“ hinzugefügt. Dort wird spezifiziert, für welche Produkte das Markup angewendet werden darf – denn mit diesem Update wurden bestimmte Produkte von jeglicher Art des Rich Results ausgeschlossen.
In den Guidelines werden Produkte, Dienstleistungen und Informationen vom Markup und der Ausspielung als Rich Result ausgeschlossen, die entweder verboten oder reguliert sind oder aber potenziell Menschen schaden. Dazu gehören unter anderem, aber nicht ausschließlich, Feuerwerksartikel, Waffen und insbesondere Schusswaffen, Tabak und Vaping-Produkte, Glücksspiel und „recreational drugs“. Für „recreational drugs“ gibt es keine gute deutsche Übersetzung; es sind Drogen, die den Bewusstseinszustand verändern – Downer, Stimulanzien oder Halluzinogene. Zu den „recreational drugs“ gehören beispielsweise Alkohol und Cannabis. Der Ausschluss betrifft dabei alle Formen des Rich-Result-Produkt-Markups, eingeschlossen die Sternebewertungen, Preise, Verfügbarkeitsinformationen und mehr.
Klar ist: Produkte, die in den Content-Guidelines als regelwidrig erklärt werden, werden künftig ohne Rich Results ausgespielt. Allerdings ist die Frage, ob die Auszeichnung der Produkte nun entfernt werden muss oder sonst Strafe droht. Gegenüber Barry Schwartz von Search Engine Land verneinte Google, dass manuelle Abstrafungen verhängt würden, sollte Produkt-Markup nicht entfernt werden. Die Rich Results würden schlicht nicht weiter ausgespielt.
Die Änderungen sind ab sofort gültig, berichtete ein:e Google-Sprecher:in gegenüber dem Search Engine Land. Bisher waren die Neuerungen nur in der englischen Dokumentation zu finden. Philipp Dangschat, Pressesprecher von Google, bestätigte t3n, dass die Richtlinie ab sofort global gültig ist – so auch für Deutschland. Zudem ist seit dem 04. Juli auch in der deutschen Dokumentation der entsprechende Abschnitt eingefügt: „Inhalte, die für verbotene oder gesetzlichen Beschränkungen unterliegende Waren, Dienstleistungen oder Informationen werben, und die Menschen schwere, unmittelbare oder langfristige Schäden zufügen können, sind unzulässig. Dazu gehören Inhalte mit Bezug auf Schusswaffen und Waffen, Drogen, Tabak und E-Zigaretten sowie glücksspielbezogene Produkte.“
Dieser Artikel wurde am 05. Juli mit dem Statement von Google aktualisiert.
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