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China verschärft Strafen: Bis zu 10 Jahre Haft für Geldbeschaffung per Kryptowährung

Der Oberste Volksgerichtshof Chinas hat mit einer neuen Bewertung für Aufsehen in der Krypto-Community gesorgt. Demnach drohen etwa Personen, die sich per Fundraising mehr als sieben Millionen Euro in Kryptowährungen beschaffen, rund zehn Jahre Haft.

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China geht weiter hart gegen Bitcoin und Co vor. (Bild: Andreanicolini/Shutterstock)

In den vergangenen Monaten ist China äußerst hart gegen Kryptowährungen vorgegangen. Ein flächendeckendes Mining-Verbot im Frühjahr 2021 sorgte bei Bitcoin, Ethereum und Co für heftige Kurseinbrüche. Im September hatte die chinesische Zentralbank alle Transaktionen in Verbindung mit Kryptowährungen verboten. Derweil arbeitet China intensiv an der Einführung einer staatlichen Digitalwährung, des E-Yuan. Jetzt legt China noch einmal nach. Dieses Mal steht das Fundraising via Kryptowährungen im Mittelpunkt.

Verbot für Fundraising mit Kryptowährungen

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Wie die South China Morning Post berichtet, hat der Oberste Volksgerichtshof in China eine neue rechtliche Bewertung für das Fundraising mit Kryptowährungen veröffentlicht. Demnach ist das Einwerben von (Spenden-)Geldern in Form von Bitcoin und Co offiziell eine Straftat – und es drohen drastische Strafen. So kann Fundraising, das ein Volumen von 100.000 Yuan (14.000 Euro) und mehr umfasst, mit einem Gefängnisaufenthalt von einem bis drei Jahren bestraft werden.

Geht es um 50 Millionen Yuan (sieben Millionen Euro) oder Geld, das von mehr als 5.000 Personen aufgebracht wurde, drohen rund zehn Jahre Haft. Ähnlich hoch ist die Strafe für jene, die einen Verlust in Millionenhöhe über angebliches Krypto-Fundraising verursacht haben. Weiterhin aufrecht sind darüber hinaus die Strafandrohungen bei Mining und Handel von Kryptowährungen sowie Werbung dafür.

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China will vorgeblich Geldwäsche unterbinden

Die neue Regelung gilt für Projekte und Unternehmen aller Art und soll den Angaben Chinas zufolge, wie die übrigen Kryptoverbote und Einschränkungen auch, Finanzbetrug und Geldwäsche unterbinden. Das entsprechende neue Gesetz soll am Dienstag (1. März 2022) in Kraft treten. Neben dem klassischen Fundraising sind von dem Verbot auch Onlinekredite oder Geldleihe betroffen, wenn sie in Form von Kryptowährungen abgewickelt werden würden.

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