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Besser als Trade Republic? Was du zum neuen Cashback-Angebot von Sumup wissen musst

Immer mehr Neobroker- und -banken locken Kund:innen mit Cashback-Funktionen. Jetzt steigt auch der Bezahldienstleister Sumup in den Wettbewerb der Banking-Apps ein. Was du dazu wissen musst.

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Bei kleinen Händler:innen beliebt: Bezahldienstleister Sumup (Foto: Sumup)

Bisher ist das Fintech Sumup vor allem für seine Zahlungslösungen für Händler:innen bekannt. Gerade kleine Einzelhändler:innen, Restaurants und Cafés nutzen die Bezahlterminals des Payment-Dienstleisters. Damit ist Sumup beim mobilen Bezahlen ein wichtiger Konkurrent für andere Bezahlsysteme wie etwa Paypal.

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Wie der Branchenblog FinanceFWD berichtet, hat das Fintech aber vor einigen Tagen die Website von „Sumup Pay“ komplett überarbeitet und dabei ein neues Cashback-Angebot in den Vordergrund gerückt. Die eigene Payment-App für Endkund:innen gibt es zwar schon seit zwei Jahren, sie führte allerdings bislang eher ein Schattendasein.

Das könnte sich jetzt ändern, denn das Fintech verspricht ein Prozent Cashback auf jeden Einkauf über die App. Die funktioniert über eine gebührenfreie, virtuelle Debitkarte von Mastercard, mit der Nutzer:innen bezahlen und Geld an Freunde schicken können. Allerdings ist das neue Cashback-Angebot auf einen Umsatz von 1.000 Euro gedeckelt: Mehr als zehn Euro Cashback pro Monat sind also nicht drin.

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Das ist die Cashback-Konkurrenz

Das Angebot erinnert an die „Saveback“ genannte Funktion, die der Neobroker Trade Republic Anfang des Jahres eingeführt hat: Dort gibt es ebenfalls ein Prozent Cashback bei Zahlungen mit der Visa-Karte, höchstens aber 15 Euro. Das besondere bei Trade Republic: Das Geld wird automatisch per Sparplan in Aktien oder ETFs investiert.

Allerdings gab es auch Kritik an dem neuen Angebot. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg tadelte Saveback als „Lockvogel-Angebot“, unter anderem weil Kund:innen einen Sparplan über mindestens 50 Euro einrichten müssen, um es nutzen zu können.

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Comeback des Cashback

Dass Cashback-Funktionen gerade eine Renaissance erleben, zeigt aber auch das Beispiel des Bezahldienstleisters Klarna: Der hatte vor einigen Wochen dem hauseigenen Girokonto ein Update verpasst und eine Cashback-Funktion mit „echtem Geld“ eingeführt.

Kund:innen bekommen bei jedem Einkauf über die Klarna-App Rückerstattungen von bis zu zehn Prozent des Einkaufswertes. Der Betrag wird dem Klarna-Konto gutgeschrieben und kann für Zahlungen und zur Begleichung offener Klarna-Rechnungen verwendet oder auf das eigene Bankkonto überwiesen werden.

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Damit setzt sich Klarna auch von anderen Cashback-Programmen ab, wo es „nur“ Gutschriften gibt, wie etwa dem der neuen Amazon-Visa-Kreditkarte: Dort bekommen Kund:innen ein Prozent auf Einkäufe in Punkten gutgeschrieben, bei Einkäufen außerhalb von Amazon sind es 0,5 Prozent. Zudem gibt es eine Startgutschrift für Neu- und Bestandskund:innen.

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