Seit Anfang 2022 können Besitzer:innen eines Elektroautos per Quotenhandel eine Prämie von einigen Hundert Euro pro Jahr bekommen. Grundlage dafür ist die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), die Mineralölunternehmen in den kommenden Jahren dazu zwingt, den durch ihre Treibstoffe verursachten CO2-Ausstoß deutlich zu senken. Halter:innen von Elektroautos können das von ihnen eingesparte CO2 in Form von Zertifikaten weiterverkaufen. Was viele nicht wissen, aber was gerade im Frühling interessant ist: Die THG-Prämie können sich auch Fahrer:innen von E-Rollern und E-Motorrädern auszahlen lassen.
E-Roller: THG-Prämie wie für Elektroautos
Angesichts des geringeren Anschaffungspreises und des niedrigeren Verbrauchs ist die THG-Quote für E-Roller noch lukrativer. Wie der ADAC festhält, gibt es für elektrisch betriebene Leichtkrafträder und E-Motorräder dieselbe Prämie wie für Elektroautos. Voraussetzung ist aber, dass man einen E-Roller hat, der schneller als 45 Kilometer pro Stunde fährt. Außerdem muss das Gefährt über ein offizielles Kennzeichen verfügen. Ein Versicherungsschild, wie bei der 50er-Klasse ausreichend, reicht für die Auszahlung der THG-Prämie nicht. Ein förderfähiger E-Roller ist etwa die Vespa Elettrica 70.
Zu den Voraussetzungen gehört, dass in der Zulassungsbescheinigung der Vermerk Elektro zu finden sein muss. Außerdem müssen die Antragsstellenden entweder selbst als Halter:in eingetragen sein oder über eine entsprechende Vollmacht verfügen, wie es bei Autobild heißt. Für Privatleute berechnet das Umweltbundesamt die handelbaren Quotenanteile anhand einer Schätzung des durchschnittlichen Stromverbrauchs von Elektroauto. Für 2022 beläuft sich die THG-Quote auf 1.028,16 Kilogramm CO2-Äquivalent.
Steuern auf THG-Prämie für E-Roller
Die entsprechende Prämie können Fahrer:innen von Elektroautos sowie E-Rollern und E-Motorrädern dann jedes Jahr aufs Neue beantragen und einstreichen. Um den Privatleuten das Ganze zu erleichtern und weil es nicht um so große Summen geht, gibt es eine ganze Reihe von Dienstleistern, die die Abwicklung übernehmen. Die Prämienhöhe ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und reicht von rund 250 bis knapp 400 Euro. Wer sich über 255 Euro (steuerliche Freigrenze) auszahlen lässt, muss die Prämie übrigens versteuern oder kann die darüberliegende Summe spenden.