Das Landgericht Ingolstadt hat die Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG abgewiesen. Kläger war Alexander B. Der Mitarbeiter der Konzernmutter VW störte sich an der Genderform mit Unterstrich („Mitarbeiter_innen“). Er hatte gefordert, Audi solle ihm keine E-Mails, E-Mail-Anhänge und Präsentationen mit diesen sogenannten Gender-Gaps mehr zuschicken und bei Verstößen 100.000 Euro zahlen. Einen Vergleich, dass nur Alexander B. von derartiger Kommunikation ferngehalten werden sollte, lehnte der Autohersteller ab.
Gender-Leitfaden: Mann sei „massiv diskriminiert“
Der Mitarbeiter fühle sich „massiv diskriminiert“ und sieht „seine persönliche Gesundheit in Gefahr“, hieß es in der Anklageschrift. Wie die Zivilkammer am Freitag nach nur fünf Minuten entschied, gibt es jedoch keinen Unterlassungsanspruch des Klägers. Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand gab zu verstehen, dass Alexander B. nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich lediglich an Audi-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter richte und niemanden explizit dazu auffordere, selbst im Arbeitsalltag zu gendern.
Der Kläger wird durch den Verein Deutsche Sprache e.V. (VDS) unterstützt, der gendergerechte Sprache für eine ideologische Sondersprache hält. „Das ist ein herber Schlag für alle, die wissen, wie Sprache funktioniert“, sagt der Vorsitzende Prof. Walter Krämer nach dem Urteil. Alexander B. kündigte nun an, das Urteil von seinen Anwälten prüfen zu lassen. „Dass es weitere Schritte gibt, schließe ich explizit nicht aus.“ Natürlich sei er nicht begeistert, gab er zu verstehen. „In der Form kann ich das so nicht stehen lassen“, kündigte er an. Im Gerichtssaal saß B. ohne Unterstützung.
Burkhard Benecken und Dirk Giesen sind die Rechtsbeistände von Alexander B. und zeigten sich ebenfalls unzufrieden mit dem Urteil: „Die Rechte unseres Mandanten wurden klar gebrochen. Dass das Gericht hier anders geurteilt hat, zeigt, wie sehr die Gender-Ideologie auch die Richterzimmer erreicht hat“, so Dirk Giesen gegenüber Pressevertretenden. Auch die beiden Anwälte erschienen, ebenso wie die Anwälte von Audi, nicht zu der Urteilsverkündung. Der Fall läuft unter dem Aktenzeichen 83 O 1394/21 am Landgericht Ingolstadt.