NewsInternetrecht: 15 Irrtümer bei der Auftragsdatenverarbeitung. Stopp! Wichtig! Bitte Lesen!
© bilderbox - Fotolia.com Der schreierische Titel kommt nicht von ungefähr. „Auftragsdatenverarbeitung“ ist ein so sperriges Wort, dass es sehr gerne überlesen wird. Dabei betreffen die gesetzlichen Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung sehr viele Onlineshop-Betreiber, Onlineplattformen, Werbetreibende, Programmierer, Webdesigner und andere IT-Dienstleister. Diese müssen eine Vielzahl strenger gesetzlicher Datenschutzvorschriften beachten oder riskieren sonst hohe Bußgelder und Schadensersatzzahlungen.