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Droht Kryptobörse Binance jetzt das Schicksal von FTX?

Willkommen zum t3n Daily vom 14. Dezember. Heute geht es um die Kryptobörse Binance, die in ähnliche Schwierigkeiten wie FTX zu kommen droht. Außerdem: Gerichtsurteil gegen Twitter, Instagram testet, Krankschreibung und die Folgen, Apples App-Store.

Von Holger Schellkopf
4 Min.
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Binance hat derzeit an verschiedenen Fronten zu kämpfen. (Bild: Dall-E)

Wir hoffen, du hattest einen guten Tag, und wollen dir jetzt noch ein paar spannende Informationen mit auf den Weg in den Abend geben. t3n Daily gibt es auch als NewsblogPodcast und als Newsletter. Hier kommen die Themen des Tages.

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Droht Binance die Pleite?

Die nach dem FTX-Aus mit Abstand größte Kryptobörse Binance ist von einem massiven Abfluss von Kundengeldern betroffen. Innerhalb von 24 Stunden wurden zwei Milliarden US-Dollar abgezogen.

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Der Anfang November 2022 innerhalb weniger Tage erfolgte Zusammenbruch von FTX hat die Kryptowelt schwer erschüttert – insbesondere das Vertrauen der Anleger:innen. Das bekommt auch Binance zu spüren. Die mittlerweile mit Abstand größte Kryptobörse der Welt verbuchte innerhalb der vergangenen 24 Stunden einen Verlust an angelegten Werten in der Höhe von zwei Milliarden Dollar.

Zur Einordnung: Bei FTX waren es kurz vor dem Zusammenbruch in der Spitze bis zu 100 Millionen Dollar pro Stunde. Der Binance-Wert lag zudem 18-mal höher als der von Bitfinex, der Kryptobörse mit den zweitgrößten Abflüssen.

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Gegen Binance spricht aktuell aber mehr als ein verloren gegangenes Vertrauen der Kund:innen wegen der FTX-Pleite und der Verhaftung von dessen Gründer Sam Bankman-Fried. Schon seit 2018 steht Binance im Visier des US-Justizministeriums, das die Kryptobörse wegen Vorwürfen der Geldwäsche und der möglichen Verletzung von Sanktionen beobachtet. Eine offizielle Anklageerhebung könnte den Kryptomarkt noch weiter in den Abgrund stürzen könnte.

Derweil versucht Binance-Chef CZ auf Twitter, die Lage zu beruhigen. Am Dienstag habe man Netto-Abflüsse in der Höhe von 1,4 Milliarden Dollar gehabt. An manchen Tagen gebe es dagegen Zuflüsse, also „Business as usual“.

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Twitter muss falsche oder beleidigende Tweets löschen

Baden-Württembergs Antisemitismusbeauftragter Michael Blume hat im Streit gegen Twitter um die Verbreitung mutmaßlicher Falschaussagen einen überwiegenden Erfolg erzielt. Nach einer Entscheidung des Frankfurter Landgerichts können Betroffene von der Plattform verlangen, dass falsche oder ehrverletzende Tweets über sie gelöscht werden.

Die Richter gingen aber noch einen Schritt weiter: So muss Twitter demnach auch kerngleiche Äußerungen entfernen, sobald der Kurznachrichtendienst von den konkreten Persönlichkeitsverletzungen Kenntnis erlangt. Das Unterlassungsverbot greift also nicht nur dann, wenn eine Äußerung wortgleich wiederholt wird, „sondern auch, wenn die darin enthaltenen Mitteilungen sinngemäß erneut veröffentlicht werden“.

Allerdings erklärte das Gericht auch, dass Twitter keine allgemeine Monitoring-Pflicht mit Blick auf seine rund 237 Millionen Nutzer auferlegt wird. Eine Prüfpflicht besteht nämlich nur hinsichtlich der konkret beanstandeten Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

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Instagram testet neue Funktionen

Instagram will noch in diesem Jahr mit neuen Features und einigen Tests an den Start gehen.

Mit der Notes-Funktion sollen reine Textinhalte über den in der App integrierten Messenger geteilt werden können. Dabei können maximal 60 Zeichen geschrieben und diese Kurznachricht zum Beispiel mit der „Enge Freunde“-Liste geteilt werden. Angezeigt wird der Text 24 Stunden lang ganz oben in den Chats. Wer einen solchen Text sieht, kann darauf mit Text reagieren: Die Nachricht landet dann in den privaten Direktnachrichten und ist nicht öffentlich sichtbar. Laut Instagram wurde das Feature schon getestet; dabei hat sich gezeigt, dass User:innen Notes nutzen, um in Austausch zu kommen und Chats zu starten.

Notes soll Mitte Dezember 2022 kommen – Mark Zuckerberg hat die Funktion auf seinem eigenen Instagram-Account angekündigt.

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Mit angekündigten weiteren Features ist Instagram ein wenig in Kopierlaune: Mit Candid wird die App Bereal nachgeahmt. Über die Story-Funktion bei Instagram soll zumindest eine sehr ähnliche Funktion getestet werden.

Pass it on scheint dagegen von Tiktok adaptiert. Damit sollen gezielt Kontakte auf der Plattform zum Mitmachen bei einem Trend aufgefordert werden – bei Tiktok ist das beliebt.

Was darf ich, wenn ich krankgeschrieben bin?

Gerade aktuell trifft es wieder ziemlich viele Menschen: Sie werden krank, können nicht zur Arbeit gehen, werden vom Arzt krankgeschrieben. Wie aber lässt sich der Alltag weiter managen, was dürfen Krankgeschriebene und was nicht?

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Die Antwort auf diese Fragen kennt Julia Neuper. „Einkaufen gehen ist der Regel eher unproblematisch“, erklärt die Rechtsanwältin für Arbeitsrecht. Die Expertin der Kanzlei Bird & Bird weiß, dass eine mögliche Abmahnung oder gar Kündigung eines Mitarbeiters, der mit Schnupfnase einkaufen geht, vor einem Gericht nie Bestand hätte.

Grundsätzlich sagt die Rechtsprechung, dass ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer sich so verhalten muss, dass er bald wieder gesund ist. Er hat sozusagen alles zu unterlassen, was die Genesung verzögert. Wer einen Bandscheibenvorfall hat, sollte insofern keine schweren Tüten tragen.

„Es hängt von der Art der Erkrankung und daher vom jeweiligen Einzelfall ab, was der Arbeitnehmer während seiner Krankschreibung tun darf“, erklärt Julia Neuper. „Im Grundsatz gilt: Zulässig ist das, was der Arzt erlaubt.“ Wer sich unsicher ist, sollte insofern genau nachfragen. Oft sei jedoch mehr erlaubt, als zunächst angenommen.

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Apple arbeitet angeblich an App-Store-Öffnung

Apple soll mit dem nächsten Update auf iOS 17 auf den Digital Markets Act der EU reagieren. Unter anderem plane der Konzern Unterstützung für alternative App-Stores und Sideloading – aber angeblich nur für die EU.

Einem Bericht von Bloombergs gut vernetztem Reporter Mark Gurman zufolge plant Apple, Nutzer:innen die Installation alternativer App-Stores auf iPhones zu ermöglichen. Dieser Schritt wäre eine komplette Kehrwende zu Apples bisheriger Software-Politik, die es iPhone- und iPad-Nutzer:innen nur erlaubt, Apps aus dem kontrollierten App-Store herunterzuladen.

Diese Entwicklungen kommen indes nicht aus freien Stücken, sondern stehen in Verbindung zum europäischen Digital Markets Act (DMA), das 2024 in Kraft treten soll. Mit dem DMA will die EU „Regeln für digitale Torwächter zur Gewährleistung offener Märkte“ umsetzen und die größten Gatekeeper wie Apple und Google in ihre Schranken weisen.

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