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Metaverse als milliardenschwere Geisterlandschaft?

Im t3n Daily vom 13. Oktober geht es um gähnende Leere in hoch bewerteten Metaverse-Projekten. Außerdem: Verbesserungsbedarf bei Inkognito-Modus, Netzsperren, Pixel Watch im Test und die Karte des Universums.

Von Holger Schellkopf
4 Min.
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Spiele in Decentraland sind bestenfalls langweilig. Meistens aber auch frustrierend. (Screenshot: Decentraland / t3n)

Wir hoffen, du hattest einen guten Tag, und wollen dir jetzt noch ein paar spannende Informationen mit auf den Weg in den Abend geben. t3n Daily gibt es auch als Newsblog, Podcast und als Newsletter. Hier kommen die Themen des Tages.

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Wie viele Menschen sind im Metaverse?

Basierend auf dem Wert der im Umlauf befindlichen Krypto-Token haben „Decentraland“ und „The Sandbox“ einen Marktwert jenseits der eine Eine-Milliarde-Grenze. Umso erstaunlicher klang ein Bericht der Krypto-Nachrichtenseite metaverse-decentralands-38-daily-active-users-in-a-13b-ecosystem/">Coindesk, laut der „Decentraland“ Anfang Oktober nur 38 aktive Nutzer:innen hatte. „The Sandbox“ kam nach den vom Krypto-Analysedienst Dappradar bereitgestellten Daten immerhin auf 522 aktive Nutzer:innen.

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Inzwischen wissen wir, dass diese Zahlen so nicht stimmen. Tatsächlich zeigt eine Datenauswertung der von der Community betriebenen Website DCL Metrics, dass zum selben Zeitpunkt mehr als 5.800 Menschen aktiv in „Decentraland“ unterwegs waren.

Wirklich beeindruckend sind allerdings auch diese Werte nicht. Dafür gibt es einige Gründe. 

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So haben die First Mover im Metaverse-Bereich nach wie vor das Problem, dass sich auf ihnen nicht unbedingt viel machen lässt. Zumindest nichts, was durch die Integration in ein Metaverse nennenswert besser wäre als in Form einer klassischen App, einer Website oder eines Videospiels.

Zudem ist insbesondere „Decentraland“ reichlich zerklüftet und kommt zum Teil noch in sehr unausgereifter Optik daher. Generell liegen zwischen modernen Spielen und dem realexistierenden Metaverse grafisch noch Welten.

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Wenn das Metaverse aber weder praktisch noch besonders unterhaltsam oder wenigstens hübsch ist, fehlen der Masse der Menschen auch die Anreize, sich dort häufiger aufzuhalten.

Lösungsansätze gibt es, aber selbst Facebook-Gründer Mark Zuckerberg, der sein milliardenschweres Social-Media-Unternehmen aus Begeisterung für das Metaverse in Meta umbenannt hat, geht nicht davon aus, dass die notwendige Technologie innerhalb der nächsten Jahre ausgereift sein wird.

Inkognito heißt nicht wirklich unerkannt

IP-Adresse, Name, Website-Besuche – wer im Netz unterwegs ist, hinterlässt eine riesige Datenspur. Für alle Nutzer:innen, die nicht zu viel von sich preisgeben wollen, haben alle relevanten Browser einen Inkognito-Modus eingeführt. Das gilt natürlich auch für Google und den Chrome-Browser. 

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Privat heißt aber auch bei Google nicht unbedingt das, was viele meinen. Denn Google speichert sehr wohl auch einige Daten im sogenannten privaten Modus – etwa für personalisierte Werbung –, was allerdings auch in den Nutzungsbedingungen festgehalten ist.

Der Inkognito-Modus schützt lediglich die eigenen Daten vor anderen Personen, die das gleiche Gerät teilen. Ganz ohne digitalen Fußabdruck ist man also auch „inkognito“ nicht im Netz unterwegs.

In den USA sieht man das Ganze als arglistige Täuschung. Im Januar 2022 reichten die Bundesstaaten Texas, Indiana und Washington Klage gegen die Alphabet Inc. ein. Darin wird Google vorgeworfen, eben selbst dann personenbezogene Daten zu sammeln, wenn der Inkognito-Modus aktiviert ist – was ja dann kein „privates Surfen“ mehr sei.

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Google wehrte sich vehement gegen die Vorwürfe, doch scheinbar enthalten sie ein Körnchen Wahrheit. Denn selbst Googles eigene Mitarbeiter:innen forderten mit Aktionen, dass der Inkognito-Modus verbessert werden muss.

BGH klärt Rahmenbedingungen für Netzsperren

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Voraussetzung für Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen konkretisiert. Das höchste deutsche Zivilgericht bekräftigte, dass eine solche Sperre nur verlangt werden kann, wenn ein Rechteinhaber alle zumutbaren Mittel ausgeschöpft hat. Ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sei gegen einen in der EU ansässigen Betreiber grundsätzlich zumutbar, entschied der Bundesgerichtshof. Eine Sperrung sei das letzte Mittel. 

Damit waren Wissenschaftsverlage mit ihrer Revision in einem Verfahren gegen die Telekom (Az. I ZR 111/21) erfolglos. Die Verlage aus Deutschland, den USA und Großbritannien hatten eine Sperre von Internetseiten der Dienste „LibGen“ und „Sci-Hub“ verlangt, weil dort Artikel und Bücher ohne Zustimmung der Rechteinhaber veröffentlicht wurden. Bereits das Oberlandesgericht München hatte die Klage abgewiesen.

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Der BGH blieb auf der Linie seiner bisherigen Rechtssprechung: Er hatte 2015 entschieden, dass die Telekom und andere Internet-Provider illegale Seiten im Web sperren müssen – aber nur dann, wenn die Rechteinhaber alles unternommen haben, um gegen die Raubkopierer vorzugehen.

Googles erste Smartwatch überzeugt fast überall

Mit der Pixel Watch steigt Google in den Smartwatch-Markt ein und liefert mit ihr in vielen Belangen ab. Im t3n-Test zeigt sie ihr Können. Manch einer dürfte sich aber am verhältnismäßig hohen Preis oder der Fitness-Integration stören. Die minimalistische Optik ist elegant und zugleich zeitlos. An der Verarbeitung der Pixel Watch ist ebenso nichts auszusetzen. 

Bei der Steuerung durch das Wear-OS-System könnt ihr entweder das Touch-Display oder für schnelleres Scrollen die digitale Krone verwenden.

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Die mit der Pixel Watch kommenden Sportarmbänder erinnern an die vom Fitbits Sense 2 oder auch ein wenig an Apples Modelle. Durch die Armbänder und unzähligen Ziffernblatt-Optionen lässt sich die Watch schon jetzt stark individualisieren.

Auf der Softwareseite sind Apps wie Google Maps, Wallet und der Assistant an Bord. Eine vom Smartphone komplett unabhängige Navigation ist auch möglich, jedoch nur mit der LTE-Variante der Pixel Watch. Das App-Angebot ist indes noch recht mager, dürfte aber mit der Zeit wachsen.

Mit der Watch zeigt sich auch noch einmal, warum Google Fitbit übernommen hat. Bei der Integration der Fitness-Funktionen ist aber noch Luft nach oben.

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In Sachen Laufzeit spricht Google von bis zu 24 Stunden mit deaktiviertem Always-on-Display, was sich auch mit unseren Erfahrungen deckt.

Alles in allem hat Google mit seiner Pixel Watch ein solides Grundgerüst für die eigene Smartwatch-Zukunft gelegt.

Karte des Universums zeigt 56.000 Galaxien

Wie alt ist unser Universum und wie groß ist es? Ein Team unter Leitung der Universität von Hawaii hat sich dieser Frage angenommen und ist der Antwort mit einer komplexen Berechnung zumindest etwas näher gekommen. 

Der Forschung liegt die Expansion des Universums zugrunde: Galaxien jenseits unserer unmittelbaren Nachbarschaft entfernen sich schneller, je weiter sie bereits entfernt sind. Messungen der Entfernungen von Galaxien, gepaart mit Informationen über ihre Geschwindigkeiten, geben Aufschluss über das Ausmaß des Universums und die Zeit, die seit seiner Entstehung vergangen ist.

Diese Maßgabe haben die Forscher:innen für ihr Vorgehen genutzt. Die Entfernungen zu ganzen 56.000 Galaxien wurden nun in einer Karte namens Cosmicflows-4 zusammengefasst.

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