Googler John Müller: SEO-Inhalte sind nicht wichtig für die Menschen

Da Seiten der YMYL-Kategorie vor dem Ranking besonders kritisch geprüft werden, ist es wichtig zu wissen, welche das überhaupt sind. (Foto: Wachiwit / Shutterstock.com)
Der Lieblings-Googler von SEO-Expert:innen hat auch am Heiligabend in den SEO Office Hours Fragen beantwortet. Darunter die, ob SEO-Webseiten zur Kategorie YMYL gehören. Mit SEO-Webseiten sind dabei Inhalte über das Thema SEO gemeint, nicht suchmaschinenoptimierte Seiten.
„Ich glaube aber nicht, dass SEO-Webseiten wichtig für das Leben der Menschen sind“, so John Müller. Natürlich seien solche Inhalte für diejenigen wichtig, die in der Branche arbeiten würden, aber insgesamt gehöre das Thema SEO nicht in die Kategorie „Your Money or Your Life“, kurz YMYL. Nicht jede Webseite, die etwas verkaufe, würde direkt in die Kategorie fallen, nur weil darin Geld erwähnt wird.
Müller rät davon ab, blind alle möglichen Websites kategorisieren zu wollen. Stattdessen empfiehlt er sich zu belesen, woher diese Kategorie überhaupt kam. SEO-Manager:innen sollten verstehen, was Google überhaupt damit erreichen will, diese verschiedenen Seitentypen zu unterscheiden. Das gebe mehr Hintergrundinformationen dazu, was überhaupt geschieht in diesem Bereich und was das also für die eigene Webseite bedeuten könnte.
Laut den Quality-Rater-Guidelines von Google betrifft die „Your Money or Your Life“-Kategorie Seiten, die eventuell die finanzielle Sicherheit, das Glück, die Gesundheit oder die Sicherheit von Einzelpersonen beeinflussen können. Da diese Seiten eben potenziell einen negativen Einfluss auf das Leben von Menschen haben können, gelten hier besonders strenge Kriterien für die Qualität der Inhalte. Google nennt dabei die folgenden Beispiele für Seiten dieser Kategorie:
Das meint weniger Sport- und Unterhaltungsnachrichten, sondern vor allem die Berichterstattung zu internationalen Ereignissen, Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Technik und ähnliches.
Dazu gehören Informationen, die wichtig sind für eine „informierte Bürgerschaft“, wie Informationen zu Wahlen, Regierungsbehörden und staatlichen Einrichtungen, öffentliche Institutionen, das Sozialwesen und rechtliche Belange wie zur Scheidung, Adoption, der Erstellung eines Testaments, das Sorgerecht für Kinder und so weiter.
Hierzu gehören Informationen, die Investitionen betreffen, Steuern, die Planung der Altersvorsorge, Kredite, Banking oder Versicherungen. Insbesondere betreffe das Seiten, bei denen online auch ein Kauf (oder Versicherungsabschluss) getätigt werden oder Geld online überwiesen werden kann.
Ratschläge und Informationen zu medizinischen Fragen, Medikamenten, Krankenhäusern, der Notfallbereitschaft oder der Einschätzung, wie gefährlich bestimmte Aktivitäten sind, fallen unter YMYL.
Dabei geht es Seiten, bei denen sich entweder Informationen oder Behauptungen über Gruppen von Menschen finden. Dabei kann es sich beispielsweise um Gruppen von Menschen eines bestimmten Alters, einer Kaste, einer ethnischen Zughörigkeit, mit einer bestimmten Geschlechtsidentität, dem Einwanderungsstatus, der Nationalität, dem Geschlecht, sexueller Orientierung, Opfern eines Gewaltverbrechens und ihren Angehörigen oder Personen mit Behinderung handelt – oder Gruppen, die andere Merkmale haben, die mit systemischer Diskriminierung oder Marginalisierung verbunden sind. Diese Seiten zählen seit dem letzten Update der Quality-Rater-Guidelines zur YMYL-Kategorie.
In den Quality-Rater-Guidelines zählen Informationen zu und Dienstleistungen zur Recherche oder dem Kauf von Waren oder Leistungen zur YMYL-Kategorie, insbesondere Seiten, auf denen online eingekauft werden kann.
Auch andere Bereiche können in diese Kategorie finden, wie beispielsweise Inhalte zu Fitness und Ernährung, der Auswahl von Universität und Job, oder Informationen zum Wohnen.
Theoretisch würden Inhalte zur SEO-Dienstleistung in den Shopping-Bereich fallen. Allerdings wird in den Guidelines ausschließlich von Privatpersonen und ihrem Wohlergehen gesprochen. SEO-Dienstleistungen betreffen aber vor allem Unternehmen oder Freelancer:innen, also wirtschaftliche Instanzen – der YMYL-Teil der Guidelines betrifft diese aber nicht.
Wer sich die vollständige Sitzung der Google SEO Office-Hours vom 24. Dezember ansehen möchte, kann das hier tun. Die Office-Hours waren diesmal knapp über einer Stunde, es ist die englische Ausgabe.
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Google selbst ist in vielen Themenbereichen nicht die Standardsuchmaschine. Auf meinen Websites zu den Themen alternative Medizin und Ernährung kommen, trotz toller Google-Rankings, 80 % der Besucher über Bing und Ecosia.
Interessantes Thema aber aufgehört zu lesen über Handy… Als ich auf das unleserliche Gendern gestoßen bin.
Am Computer gibt es zum Glück addons no gendern wodurch der Text überall normal dargestellt wird.