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Warum Telegram-Chef Pawel Durow verhaftet wurde – und was jetzt mit der App passiert

Telegram-Chef Pawel Durow ist in Frankreich festgenommen worden. Ihm wird offenbar mangelnde Kooperation mit den Behörden wegen krimineller Aktivitäten auf der Plattform vorgeworfen. Was passiert jetzt mit der Telegram-App?

2 Min.
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Telegram: Verschlüsselung hilft Aktivist:innen – aber auch Kriminellen. (Foto: Carlos_Pascual/Shutterstock)

Pawel Durow, Gründer und Chef des Messengerdienstes Telegram, ist am Samstagabend, dem 24. August 2024, in Frankreich verhaftet worden. Noch vor Ablauf des Wochenendes könnte laut Medieninformationen ein Ermittlungsverfahren gegen den seit zehn Jahren nicht mehr in Russland lebenden russisch-französischen Staatsbürger eingeleitet werden.

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Kriminelle Aktivitäten auf Telegram

Die französischen Behörden werfen Durow vor, dass dieser nicht gegen auf der Plattform stattfindende kriminelle Aktivitäten wie Drogenhandel, Betrug oder Vergehen im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch vorgehe. Auch kooperiere Telegram nur unzureichend mit den Behörden – sei schlicht kaum für Anfragen erreichbar.

Gegen Durow soll in Frankreich ein Haftbefehl vorgelegen haben. Grund dafür sei, dass dort Vorermittlungen wegen der oben genannten Vorwürfe eingeleitet worden seien. Durow soll dann am Flughafen Le Bourget in Polizeigewahrsam genommen worden sein, nachdem er dort mit seinem Privatjet aus Armenien kommend gelandet war.

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Vorwurf: Lasche Moderation, fehlende Kooperation

Die 2013 gegründete Messaging-App hat sich aufgrund der Möglichkeit, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Chats führen zu können, und wegen der laschen Moderation von Inhalten zu einer beliebten Plattform für Kriminelle, Rechtsextreme und Verschwörungserzähler:innen entwickelt. Die Verantwortlichen, so der Vorwurf, würden nicht konsequent genug gegen Hassrede und Gewaltaufrufe vorgehen, wie es etwa bei orf.at heißt.

Zudem haben die französischen Behörden wohl den Verdacht, dass Durow oder Telegram Verbindungen zum russischen Kreml unterhalten. Unterfüttert werden entsprechende Annahmen auch davon, dass Server und Entwickler:innen des Unternehmen in Russland operieren. Auch ein Teil der Investor:innen stammt aus Russland, wie Golem schreibt.

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Durow: Verfechter der digitalen Freiheit?

Allerdings hat sich Durow bisher immer als Verfechter der digitalen Freiheit positioniert. 2014 verließ er Russland. Als Grund gilt, dass sich Durow geweigert habe, oppositionelle Gruppen von der ebenfalls von ihm gegründeten Plattform Vkontakte auszuschließen.

Entsprechend ist Telegram auch bei Aktivist:innen und Oppositionellen beliebt. Über 900 Millionen Nutzer:innen soll Telegram mittlerweile haben, insbesondere in Russland und anderen ehemaligen Sowjetrepubliken. In Deutschland sollen immerhin 16 Prozent aller Instant-Messaging-Nutzer:innen regelmäßig zu Telegram greifen.

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Was passiert jetzt mit der Telegram-App

Was nach der Verhaftung Durows mit Telegram passieren wird, ist noch unklar. Ziel der Aktion könnte gewesen sein, Telegram in Zukunft zu einer besseren Kooperation zu drängen, wie Medienrechtsexperte Jonas Kahl der Bild-Zeitung sagte. In Brasilien sei Telegram wohl aus ähnlichem Antrieb heraus – vorübergehend – gesperrt worden.

Ein Komplettverbot sei in Deutschland aber nicht ohne entsprechende Vorgaben aus der EU möglich. Hierzulande könnten Landesmedienanstalten über Sanktionen gegen App-Stores lediglich Neuinstallationen von Telegram unterbinden. Die schon installierten Telegram-Apps ließen sich in diesem Fall weiter nutzen.

Moskau kritisiert Durow-Verhaftung

Zumindest Moskau, in Form der sogenannten „Menschenrechtsbeauftragten“ der Russischen Föderation Tatjana Moskalkowa, ortete in der Festnahme den „Versuch, Telegram zu schließen“. Aus Russland kam zudem Kritik an der Festnahme.

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Diese CEO sind aus ihren eigenen Unternehmen rausgeflogen Quelle: jamesonwu1972 / Shutterstock

Frankreich solle die Gründe für die Inhaftierung erläutern und Durow konsularischen Zugang gewähren, so die Forderung. Da Durow sowohl die russische als auch die französische Staatsbürgerschaft hat, dürfte es aber allein um die Zuständigkeit ein Ringen geben.

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