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E-Privacy

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Die E-Privacy-Verordnung (E-PVO) ist wie die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene DSGVO eine EU-Verordnung zum Datenschutz und wird wahrscheinlich erst 2022 Anwendung finden. Sie wird die DSGVO im Bereich der elektronischen Kommunikation ergänzen und das Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie das Telemediengesetz (TMG) ablösen.

Datenschutz für digitale Produkte und Unternehmen

Die bisherige E-Privacy-Richtlinie kann mit der Entwicklung der Märkte und insbesondere der Technik nicht mehr mithalten, deswegen kam es bereits im Januar 2017 zu einer Initiative der EU-Kommission zu diesem Thema – seitdem befindet sich die E-Privacy-Verordnung im Gesetzgebungsverfahren.

Die neue E-Privacy-Verordnung soll dem Schutz von Grundrechten und Grundfreiheiten natürlicher und juristischer Personen bei Bereitstellung und Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste in der EU dienen. Bei der Verarbeitung elektronischer Kommunikationsdaten, die bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste erfolgt, findet die E-Privacy Anwendung.

Alle Fragen bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die die E-Privacy nicht regelt, werden durch die DSGVO beantwortet. Diese elektronischen Kommunikationsvorgänge können von der E-Privacy-Verordnung betroffen sein:

  • Webgestützte E-Mail-Dienste und Internettelefonie
  • Instant-/Personal-Messaging-Dienste und soziale Medien
  • Internetzugang

Welche Auswirkungen hat die E-Privacy auf das Online-Marketing und die gesamte Branche?

Besonders Programmatic Advertising profitiert von von personenbezogenen Daten und das könnte mit der neuen E-Privacy zum Problem für die gesamte Online-Marketing-Branche werden. Personalisierte Werbung, wie sie jeder von uns kennt, könnte es nach dem Inkrafttreten der E-Privacy vielleicht nicht mehr geben, denn durch den momentanen Entwurf wird Targeting regelrecht unmöglich gemacht. Das würde das Ende des werbefinanzierten Internets bedeuten – zugleich aber auch das Ende des Sammelns von unglaublichen Datenmengen seitens der Internetriesen Amazon, Facebook und Co.

Doch auch Cookies werden von der E-Privacy betroffen sein, denn anders als die DSGVO unterscheidet die E-Privacy nicht zwischen personenbezogenen und anonymisierten/pseudonymisierten Daten und das Opt-in wird für (fast) alle Cookies Pflicht werden. Lediglich Cookies, die keine personenbezogenen Daten speichern, dürfen weiterhin ohne Zustimmung gesetzt werden.

Insbesondere Third-Party-Cookies werden von der E-Privacy hart getroffen, denn das sogenannte Privacy-by-Default-Konzept plant, das Akzeptieren von Third-Party-Cookies in allen Browsern standardmäßig zu deaktivieren.

Auf dieser Seite findest du immer die aktuellsten Artikel rund um die Entwicklungen und das Voranschreiten der E-Privacy-Verordnung.

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