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EU-Wahl

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Hinter dem Begriff Europawahl steckt genau genommen die Wahl des europäischen Parlaments durch die BürgerInnen der EU. Zum ersten Mal wurde das europäische Parlament im Jahr 1979 gewählt.  Seitdem hat das Europaparlament nach und nach mehr Kompetenzen dazugewonnen, weshalb die Europawahl heute wichtiger ist als jemals zuvor. Die Wahlen werden frei und geheim abgehalten, haben aber einen wesentlichen Unterschied zur deutschen Bundestagswahl: Europaweit gesehen, zählt wird nicht jede Stimme exakt gleich gewichtet, um eine ausreichende Berücksichtigung der Länder mit geringer Bevölkerungszahl gewährleisten zu können. Die Parteien aus den einzelnen Ländern schließen sich nach der Wahl im Parlament zu internationalen Fraktionen zusammen.

Die Funktion des Europäischen Parlaments

Das EU-Parlament ist das legislative Organ der EU. Es teilt sich diese Aufgabe allerdings mit dem Rat der Europäischen Union. Dieser besteht aus den nationalen Ministern und weist je nach Themengebiet unterschiedliche Zusammensetzungen auf, während das Parlament innerhalb einer Legislaturperiode unverändert bleibt. Es sei denn, ein Abgeordneter scheidet aus. Gesetzesinitiativen kommen zwar vornehmlich von der EU-Kommission, bedürfen aber der Zustimmung des Rates und des Parlaments. Das Initiativrecht des Parlaments zu stärken, ist eines der großen Reformprojekte der Europäischen Union. Derzeit beschließt das Parlament Gesetze und den Haushalt der EU und ernennt zudem den Präsidenten der EU-Kommission. Es muss auch die neue EU-Kommission jeweils bestätigen oder ablehnen.

So funktioniert die Europawahl

Für die Europawahl wird das Prinzip der degressiven Proportionalität verwendet. Dadurch erhalten kleinere Länder zwar insgesamt immer noch weniger Abgeordnete als große Länder, verfügen dafür aber über mehr Abgeordnete pro Einwohner. So wird sichergestellt, dass das EU-Parlament einerseits nicht zu groß wird, andererseits aber auch kleine Nationen eine Mindestzahl an Abgeordneten entsenden dürfen. Deutschland als bevölkerungsreichstes Land der EU erhält die meisten Sitze im Parlament. Diese werden nach dem Verhältniswahlrecht vergeben. Anders als bei der Bundestagswahl gilt allerdings keine Fünf-Prozent-Hürde. Bereits ab 0,5 Prozent der Stimmen innerhalb Deutschlands steht einer Partei die Entsendung eines Europaabgeordneten zu. Das führt dazu, dass regelmäßig auch kleinere Parteien, die noch nie im Bundestag vertreten waren, einen Sitz im EU-Parlament erhalten.

Auf dieser Seite findest du alle aktuellen Infos zur Europawahl und den Vorstellungen der unterschiedlichen Parteien – vor allem im Bereich Digitalisierung.

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