News
Für AR-/VR-Headsets? Apple beantragt die Marken „Reality One“ und „Reality Pro“

Apple hat Anträge für die Markennamen „Reality One“, „Reality Pro“ und „Reality Processor“ in den USA, der EU, Großbritannien, Kanada, Australien, Neuseeland, Saudi-Arabien, Costa Rica und Uruguay eingereicht.
Wie bei der schon vor Monaten gesicherten Marke RealityOS hat Apple die Anträge nicht selbst gestellt. Stattdessen folgten sie dem gleichen Muster, das der iPhone-Hersteller in der Vergangenheit verwendet hat. Dabei nutzte Apple laut Bloomberg unter anderem Anwaltskanzleien, die das Unternehmen schon früher beauftragt hatte, um die Marken zu schützen.

Apple „View“, „Glass“, oder „Reality Pro“: So soll die erste AR/VR-Brille aussehen. (Bild. RendersbyIan)
Zudem wurden die Anträge nicht direkt von Apple gestellt, sondern von einer Firma namens „Immersive Health Solutions LLC.“. Unternehmen wie Apple verwenden bei der Anmeldung eines Patents oder einer Marke häufig die Namen von Scheinfirmen, um ihre Pläne geheim zu halten.
Wie Bloomberg berichtet, wurde die in Delaware ansässige „Immersive Health Solutions“ von der „Corporation Trust Co.“ registriert. Hierbei handle es sich um eine weitere Scheinfirma, die auch bei der Anmeldung der Marke RealityOS auftauchte.
Empfehlungen der Redaktion
Die Namen Reality One und Pro deuten darauf hin, dass der Hersteller gleich mehrere Headsets mit unterschiedlichen Ausstattungen zu verschiedenen Preispunkten vorbereitet.

Apple will sich unter anderem die Marke „Reality One“ sichern. (Screenshot: via Bloomberg)
Apple verwendet den Zusatz „Pro“ in der Regel für seine High-End-Produkte wie das iPhone 14 Pro, das iPad Pro und das Macbook Pro. Der Zusatz „One“ kommt bei Apple zwar auch zum Einsatz, jedoch nicht bei Hardware, sondern seinen Abo-Paketen.
Bei den Headsets könnte Reality One aber womöglich auch für ein erstes Produkt stehen, das zunächst für Entwickler:innen angeboten wird. Das ist jedoch reine Spekulation.
Das erste MR-Headset von Apple mit dem Codenamen N301 wird Berichten zufolge eines der leistungsstärksten und teuersten Modelle auf dem Markt sein. Als Prozessor für seine Headsets scheint der Konzern für die Gerätekategorie optimierte Chips zu verwenden. Für diese hat Apple den Namen „Reality Processor“ angemeldet.
Sowohl ein Nachfolgemodell, das intern als N602 bezeichnet wird, als auch eine leichte Augmented-Reality-Brille mit dem Codenamen N421 werden wohl erst gegen Ende des Jahrzehnts auf den Markt kommen. Das Modell N301 ist laut Bloomberg Anfang des Jahres dem Vorstand präsentiert worden. Das deutet darauf hin, dass das Gerät kurz vor seiner Veröffentlichung steht. Das erste Headset aus dem Hause Apple wird Anfang 2023 erwartet und soll um die 3.000 US-Dollar kosten.
Die Markenanmeldungen sind zwar nur etwas mehr als eine Woche vor Apples „Far Out“-Event aufgetaucht. Es ist aber recht unwahrscheinlich, dass der Konzern sein erstes Mixed-Reality-Headset im Zuge dessen vorstellen wird. Damit würde Apple schließlich jegliche Aufmerksamkeit von seinen Cash-Cows iPhone 14 und Apple Watch Series 8 nehmen.
Empfehlungen der Redaktion
Eines der Highlights des Events am 7. September dürfte ohnehin die erwartete Apple Watch Pro sein. Diese wurde Berichten zufolge speziell für Extremsportler entwickelt und richtet sich an Kund:innen, die sonst eher zu Sportuhren von Garmin greifen würden.
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team