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E-Scooter

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Tretroller mit Elektromotor sind in Deutschland mittlerweile auf öffentlichen Straßen in vielen Städten erlaubt . Bundesrat und Bundeskabinett haben dem Gesetzentwurf zugestimmt. Die sogenannten „Elektrokleinstfahrzeuge“ (Personal Light Electric Vehicles, kurz: PLEV) oder E-Tretroller/Elektroroller bestehen typischerweise aus zwei Rädern, einem Trittbrett dazwischen und einer Lenkstange. Dazu kommen Motor, Akku und Display. Die E-Fahrzeuge für urbane Mikromobilität werden auch als „Last Mile Vehicle” (Fahrzeug für die letzte Meile im Anschluss an eine Auto-, Bus- oder Bahnfahrt) bezeichnet. Allerdings verfügen noch nicht viele Elektroroller über eine Straßenzulassung in Deutschland, denn sie müssen mit zwei von einander unabhängigen Bremsen, Klingel, Scheinwerfer, Schlussleuchte, Rückstrahler und Seitenreflektoren ausgestattet sein.

Was macht einen E-Scooter aus?

E-Scooter sind bis zu 70 Zentimeter breit, umweltfreundlich und oft kaum hörbar. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen oder der Straße (wenn kein Radweg vorhanden ist) liegt bei 20 Kilometern pro Stunde. Kritiker sehen aber durch ihren Einsatz im Straßenverkehr eine erhöhte Gefahr für Unfälle sowohl für die E-Scooter-Fahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmer, deshalb wird das Fahren auf Fußwegen mit E-Scootern verboten sein. Die Polizei nimmt die Roller und ihre Fahrer genau unter die Lupe. Eine Führerscheinpflicht gibt es nicht. E-Roller sind besonders für Arbeitnehmer in Häfen, Lagerhallen und auf Messegeländen interessant, aber natürlich auch für Jugendliche, ältere Menschen und solche mit Handicap. Für die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr liegt das Mindestalter bei 14 Jahren, es besteht keine Helmpflicht. E-Scooter benötigen, ähnlich wie Mofas, eine Versicherungsplakette. Sie dürfen grundsätzlich in Bus oder Bahn mitgenommen werden. Die Entscheidung darüber liegt aber immer beim jeweiligen Verkehrsunternehmen, das genutzt wird.

E-Tretroller in Deutschland – im Juni 2019 tritt die neue Verordnung in Kraft 

Die E-Scooter werden sich auf Dauer wahrscheinlich besonders in den urbanen Zentren Berlin, Hamburg und München durchsetzen. Bamberg erhielt vorab als erste deutsche Stadt eine Sondergenehmigung, um 15 Elektroroller zu testen. Der Metz Moover sowie der BMW X2City dürfen bereits jetzt legal gefahren werden. Sobald die neue Verordnung für die E-Scooter in Kraft tritt, können weitere Hersteller wie beispielsweise Xiaomi beim Kraftfahrtbundesamt eine allgemeine Betriebserlaubnis beantragen. In Lissabon ist das Unternehmen Hive bereits voll durchgestartet, doch in Europa beginnen E-Scooter erst jetzt ihren Siegeszug. So plant auch Uber einen E-Scooter. Wie umweltfreundlich die E-Roller wirklich sind ist nicht nur auf Grund ihrer Reichweite, sondern auch wegen der verwendeten Materialen umstritten. Außerdem wird es insbesondere in der Einführungsphase noch zahlreiche neue Regelungen und Gesetzesänderungen geben.

Auf t3n.de findest du immer die aktuellsten News rund um E-Scooter.

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