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Sammelklagen gegen Promis: Ärger wegen Kryptowerbung

Quarterback Tom Brady trat in Werbespots der Kryptobörse FTX auf. Kim Kardashian schwärmte auf Instagram von Emax-Token. Madonna warb für Non-Fungible-Token (NFT) der Bored Apes. Promis und Krypto – das ging lange gut zusammen. Doch nun drohen den Stars Sammelklagen.

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Der Superbowl. (Foto: Shutterstock)

Der Football-Star Tom Brady und seine damalige Frau Gisele Bündchen waren einmal Markenbotschafter der mittlerweile gescheiterten Kryptobörse FTX. „FTX, are you in?“, fragten Freunde in einem groß anlegten Werbespot, der auch während des Superbowls ausgestrahlt wurde.

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Ihre Begeisterung für FTX dürften die beiden längst verloren haben – und zwar nicht nur, weil sie selbst bei der Insolvenz der Kryptobörse, gegen deren Gründer Sam Bankman-Fried mittlerweile wegen Betrugs ermittelt wird, mutmaßlich Geld verloren haben.

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Aktuell sehen sich viele Celebritys in den USA mit Sammelklagen konfrontiert, nachdem sie die Werbetrommel für Kryptos und NFT gerührt haben. Frustrierte Anleger, die hohe Verluste hinnehmen müssen, fordern von ihnen Geld. Der Vorwurf: Die Promis sollen mit ihrer Werbung Anleger getäuscht haben – und jetzt für deren Verluste geradestehen.

Klage gegen Brady und Bündchen

Das fordern zumindest die Anwälte, die die Sammelklagen organisieren. So geht der Anwalt Adam Moskowitz mit einer Schadensersatzklage nicht nur gegen FTX-Gründer Bankman-Fried, sondern auch gegen Brady und seine Ex-Frau Gisele Bündchen sowie Basketballstar Shaquille O’Neal und Tennisspielerin Naomi Osaka vor, wie das Wall Street Journal (WSJ) berichtet. Sie alle hatten für die Börse geworben. Die Werbeaussagen der Promis seien „verzerrend und voller wichtiger Auslassungen“ gewesen, argumentiert der Anwalt.

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Die Promis sollen gegen die Wertpapier- und Verbraucherschutzgesetze Floridas verstoßen haben, weil sie die Vergütung, die sie als Gegenleistung für ihre Werbung bekommen haben, nicht detailliert genug offengelegt hätten. Außerdem wird ihnen vorgeworfen, vor Bewerbung von FTX-Produkten keine ausreichende Sorgfaltsprüfung gemacht zu haben. Gegenüber dem WSJ lehnte ein Anwalt von Brady eine Stellungnahme ab.

Madonna und der Bored Ape Yacht Club

In einem anderen Fall wird Celebritys wie Popstar Madonna, Rapper Eminem und Tennisstar Serena Williams vorgeworfen, mit ihren öffentlichen Äußerungen zur NFT-Kollektion Bored Ape Yacht Club (BAYC) der Firma Yuga Labs die Preise für die NFT künstlich in die Höhe getrieben zu haben.

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Die NFT in Form eines digitalen Affens waren eine Art Eintrittskarte zu dem Club, der exklusive Partys organisierte. Madonna und Co. wird in der Klage der US-Kanzlei Scott + Scott vorgeworfen, nicht offengelegt zu haben, dass sie für ihre „offiziellen“ NFT-Käufe bezahlt wurden. Yuga Labs bestreitet die Vorwürfe. „Wir haben nie jemanden, ob berühmt oder nicht, dafür bezahlt, dem Club beizutreten“, sagte ein Sprecher dem WSJ.

Ob sich die Sammelkläger durchsetzen können, ist allerdings fragwürdig. Rechtlich berufen sie sich auf Bundesrecht, auf Regelungen in den einzelnen Bundesstaaten oder auf die Anforderungen an die Werbung für Finanzprodukte. Zwar hat die US-Börsenaufsicht SEC bereits 2017 vor Investmenttipps durch Prominente gewarnt: „Die Empfehlungen können rechtswidrig sein, wenn sie die Art, Quelle und Höhe einer Vergütung, die das Unternehmen direkt oder indirekt als Gegenleistung für die Unterstützung zahlt, nicht offenlegen.“ Allerdings hat die Behörde nicht genau geregelt, für welche digitalen Vermögenswerte das gelten soll.

Unklare Rechtslage

Über die meisten Klagen, die erst vor Kurzem eingereicht wurden, hat noch kein Gericht entschieden. Bislang gibt es nur ein Urteil aus Kalifornien – und das spricht eher gegen die Ansprüche der Anleger.

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Dort hat ein Richter in einem ähnlichen Fall eine Sammelklage gegen Kim Kardashian zunächst abgewiesen. Ihr wurde vorgeworfen, den Preis für den Kryptotoken Ethereum Max künstlich in die Höhe getrieben zu haben. Der zuständige Bundesrichter in Kalifornien hielt es aber nicht für erwiesen, dass die Anleger ihre Kaufentscheidung allein aufgrund der Äußerungen des Reality-TV-Stars getroffen hätten. Allerdings erkenne das die berechtigten Bedenken der Klage an „hinsichtlich der Fähigkeit von Prominenten (…) Millionen von ahnungslosen Anhängern mit beispielloser Leichtigkeit und Reichweite zum Kauf von Schlangenöl zu bewegen“.

Das Gesetz setze diesen Werbetreibenden zwar Grenzen, aber es erwartet auch, dass Investoren vernünftig handeln, bevor sie ihre „Wetten auf den aktuellen Zeitgeist“ stützen. Mit Erlaubnis des Richters reichten die Kläger eine geänderte Klage ein, in der sie den Zusammenhang zwischen dem Instagram-Post von Kim Kardashian und ihrem konkreten Investment präzisieren.

Keine Sammelklagen in Deutschland

Deutsche Promis, die für Kryptos werben, müssen sich kaum Sorgen machen, auf ähnliche Weise verklagt zu werden. Zum einen gibt es in Deutschland keine solchen Sammelklagen. Zum anderen zeigt ein Fall aus Zeiten der Dotcom-Blase, wie schwer es ist, vor Gericht einen direkten Zusammenhang zwischen Werbung und einem konkreten Investment nachzuweisen.

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Weil sie viel Geld mit der T‑Aktie verloren hatten, forderten Anleger vor Jahren Schadensersatz von dem inzwischen verstorbenen Schauspieler Manfred Krug – damals das Werbegesicht für die „Volksaktie“. Durchsetzen konnten sie sich mit ihren Forderungen allerdings nicht.

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