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„Ruh dich aus, kleiner Lander“: Nasa verabschiedet sich von Marslander Insight

Willkommen zum t3n Daily vom 22. Dezember. Heute geht es um das endgültige Ende des Marslanders Insight. Außerdem: FTX-Führungskräfte vor Gericht, eine Alternative zu ChatGPT, und die Frage, ob Kündigungen per Whatsapp zulässig sind.

3 Min.
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Das letzte Foto das Marslanders Insight. (Foto: picture alliance / abaca | ABACA)

Wir hoffen, du hattest einen guten Tag, und wollen dir jetzt noch ein paar spannende Informationen mit auf den Weg in den Abend geben. t3n Daily gibt es auch als Podcast und als Newsletter. Hier kommen die Themen des Tages.

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Nasa-Marslander Insight geht in Rente

„Nach mehr als vier Jahren, 1.300 Mars-Beben und zahllosen wissenschaftlichen Entdeckungen hat unser Lander Insight sein Missionsende erreicht.“ Diese Abschiedsnachricht schickte die Nasa per Twitter in die Welt. Er gehe zwar in den Ruhestand, aber sein Vermächtnis werde weiterleben, so die Raumfahrtagentur weiter. Einige seiner wissenschaftlichen Experimente liefen jedoch nicht nach Plan. Gescheitert war unter anderem eine Mission mit dem „Maulwurf“ des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR). Das Instrument schaffte es nicht, sich in fünf Meter Tiefe zu hämmern. Dort sollte es aufsteigende Wärme messen.

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Seine Werkzeuge konnten die Verantwortlichen aber noch zu einem anderen Zwecke einsetzen. So nutzten sie die Schaufel des Maulwurfs, um gröberes Material über den Solarkollektoren auszuschütten, wodurch diese von dem feinen Staub befreit werden konnten, der den Kollektoren zusetzte. Am Ende half aber auch dieser Trick nicht mehr – und Insight geht nun endgültig in den Ruhestand.

FTX-Führungskräfte vor Gericht

Sam Bankman-Fried, der frühere Chef der insolventen Kryptobörse FTX, ist am Mittwoch in Amerika gelandet. Dort erwarten ihn Strafanzeigen zu acht Anklagepunkten. Zeitgleich verkünden zwei langjährige Geschäftspartner:innen von Bankman-Fried, dass sie mit den Behörden zusammenarbeiten wollen. Beide bekennen sich schuldig, zu den Betrügereien beigetragen zu haben, die zum Kollaps der Börse geführt haben. Damit erhöhen sie den Druck auf Ex-CEO Bankman-Fried und andere FTX-Führungskräfte, die noch nicht angeklagt sind. In den Anklagen der US-Behörden geht es unter anderem um umfassenden und mehrjährigen Betrug und Täuschung der FTX-Anleger:innen.

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Quora stellt Alternative zu ChatGPT vor

Einst waren Chatbots eher unliebsame Hürden, die im Kundenservice auf dem Weg zu menschlichen Sachbearbeiter:innen genommen werden mussten. OpenAIs ChatGPT scheint das geändert zu haben – plötzlich unterhalten sich Menschen gerne und freiwillig mit künstlichen Intelligenzen. Da will auch Quora, eine Plattform, auf der Menschen Antworten auf ihre Fragen bekommen sollen, mitmischen. Poe ist ein Akronym für „Platform for Open Exploration“ – eine Plattform für uneingeschränkte Erkundung – und soll Quora-Nutzer:innen die Chance geben, in den Dialog mit Chat-KI zu treten. Dabei soll nach wie vor die Beantwortung von Fragen im Vordergrund stehen – auch als Ratespiel, wenn Nutzer:innen das wollen.

Netflix streamt ab Jahresende Fitness-Videos

Rechtzeitig vor dem Start der Neujahrsvorsätze-Saison nimmt Netflix Workout-Videos der Training-Club-App von Nike ins Programm auf. Zum Start gibt es fünf Programme mit insgesamt 30 Stunden Trainingsmaterial, aufgeteilt in 46 Folgen. Mit dabei sind verschiedene Fitnessübungen, Yoga sowie High-Intensity-Intervalltraining. Netflix zufolge sollen „alle Fitnesslevel und Interessen“ abgedeckt sein. Das Angebot soll weltweit, in allen verfügbaren Aboversionen und in zehn verschiedenen Sprachen an den Start gehen. 

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Ist eine Kündigung per Whatsapp zulässig?

Eine Kündigung per Whatsapp übermitteln? Im Zeitalter der Digitalisierung liegt das nahe. Es geht schnell und im Grunde lassen sich dort ja ebenso alle Informationen einbetten, die ein Kündigungsschreiben in Papierform auch enthält. Tatsächlich haben deutsche Gerichte jedoch schon mehrfach entscheiden, dass eine Kündigung per Whatsapp nicht gültig ist. Martin Nebeling, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt gegenüber t3n: „Eine Kündigung muss in der ganz klassischen Form per Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person im Original auf einem Originalbriefbogen erfolgen, der dann übergeben wird.“

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