ArtikelVon Pflichtbelehrungen, Widerrufsrechten und Kostenfallen: Fernabsatzrecht: teurer Stolperstein
Es scheint so simpel: Statt im eigenen Ladenlokal auf Kunden zu hoffen, verlegt man die gesamten Geschäftsaktivitäten in virtuelle Räume. Ein zu vergleichsweise niedrigen Tarifen angemieteter oder eigens gestalteter Online-Shop, 24-stündige Erreichbarkeit, Kunden weit über das regionale Einzugsgebiet hinaus und dann noch der Versand erst nach Zahlungseingang – was soll da schiefgehen? Doch der Teufel steckt wie oft im Detail.